Erstattung von Stromkosten

Ihr Sauerstofftherapiegerät ist auf die Zufuhr von Energie angewiesen. Gerne erhalten Sie nachstehend initiale Informationen für eine evtl. Stromkostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.

Für einen Antrag auf Stromkostenerstattung sind nach unseren Erfahrungswerten insbesondere die nachstehend gelisteten Aspekte für Ihre Krankenkasse von Relevanz.

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Ihre Versichertennummer
  • Ihr Geburtsdatum
  • Das betreffende Medizinprodukt und die Seriennummer
  • Die Leistungsaufnahme des Medizinprodukts
  • Die Betriebsstunden
  • Datum der Erstinbetriebnahme und dabei abgelesene Betriebsstunden/Datum der letzten Ablesung der Betriebsstunden und dabei abgelesene Betriebsstunden
  • Datum der aktuellen Ablesung der Betriebsstunden/Abgelesene Betriebsstunden Differenz = Summe der genutzten Betriebsstunden

Sie finden anbei ein Dokument, welches nochmals diese Auflistung dieser empfohlenen Informationen enthält. Dieses Dokument können Sie beispielsweise ausdrucken und mit einem kurzen Anschreiben an Ihre Krankenkasse übersenden.

Wir bitten um Verständnis, dass es sich hierbei um unverbindliche Informationen ohne Gewähr durch die Linde Gas Therapeutics GmbH als Ihren Hilfsmittel-Leistungserbringern handelt. Für Details, beispielsweise zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Erstattung und zu den entsprechenden Fristen, Formblättern etc. bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.



Mit freundlichen Grüßen
Linde Gas Therapeutics GmbH